Geldauflagen und Bußgelder
Gerichte, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden verhängen jährlich Bußgelder und Geldauflagen in Höhe von mehreren Millionen Euro. SALEM ist eine der gemeinnützigen Organisation, denen ein Teil dieser Gelder zugewiesen werden kann.
SALEM gewährleistet hierbei
- eine schnelle und diskrete Abwicklung
- die ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck: SALEM engagiert sich in Deutschland und weltweit in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenhilfe, Entwicklung, Bildung, Gesundheit & Ernährung sowie Umwelt, Natur, Tierschutz.
Bestellung von Material für Zuweisungen
SALEM stellt auf Anfrage Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen zuweisenden Stellen gerne folgendes Material zur Verfügung:
- Adressaufkleber
- vorgedruckte Überweisungsträger
- Informationsmaterial zu SALEM International
Bitte fordern Sie unsere Unterlagen an per E-Mail an myriam.schoppel@salem-mail.net
Sonderkonto für Geldauflagen und zugewiesene Bußgelder
Für Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein spezielles Konto eingerichtet. Hiermit stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Unser Sonderkonto:
Kulmbacher Bank eG
BLZ: 771 900 00
Konto-Nr. 800 255 777
Dieses Konto existiert ausschließlich zur Verwendung von Zahlungen für Geldauflagen und Bußgeldern.
Für alle Belange rund um das Thema Geldauflagen und Bußgelder stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Myriam Schoppel: myriam.schoppel@salem-mail.net
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